Ca. 700.000 Menschen erleiden jährlich Verbrennungen oder Verätzungen. Die Hautschädigungen werden in unterschiedliche Grade unterteilt:

Verbrennungen ersten Grades

Kleine, oberflächliche Verbrennungen, meist nur Hautrötungen. Diese Verletzung kann meist selbst behandelt werden. Kühlung oder das Auftragen einer kühlenden und entspannenden Hautsalbe genügen.

Verbrennungen zweiten Grades

Verbrennungen mit oberflächlicher Blasenbildung, sehr schmerzhaft. Als Sofortmaßnahme sollte die betroffene Haut gekühlt werden.

Verbrennungen dritten und vierten Grades

Sie zeichnen sich durch große Teile abgestorbenes Gewebe (Nekrosen) aus. Die Schmerzempfindlichkeit ist durch die Schädigung der Leitungsbahnen des Nervensystems stark vermindert. Oberhaut und Lederhaut sind völlig zerstört. Die Behandlung dieser Verletzung muss im Krankenhaus erfolgen.

Wichtig: Bei Kopf- oder Handverbrennungen immer gleich ins Krankenhaus, denn es droht ein Schock

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